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Externer Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen eine praxisnahe und ganzheitliche Betreuung und Datenschutzberatung, um gesetzliche Anforderungen im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sicherzustellen.

Mit der Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten nutzen Sie den Vorteil Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, aktuelles branchenübergreifendes Know-how und jahrelange Erfahrung in Ihr Unternehmen einzubinden sowie die Kosten und den Aufwand transparent zu kalkulieren.

Unser Ziel ist die optimale Implementierung datenschutzkonformer Prozesse sowie die Sicherstellung der Rechtskonformität nach dem BDSG.

Im Rahmen der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

Übernahme der gesetzlich geforderten Aufgaben des Beauftragten
für den Datenschutz (§ 4g BDSG):

  • Bestellung als Datenschutzbeauftragter des Unternehmens
    (§ 4f Abs. 2 Satz 3 BDSG)
  • Ansprechpartner für die Mitarbeiter sowie die Geschäftsleitung zu Fragen des Datenschutzes (§§ 4f Abs. 4, 4g Abs. 1 Satz 1 BDSG)
  • Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses (§ 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG)
  • Erstellung einer Verarbeitungsübersicht (§ 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG)
  • Durchführung eines Datenschutzaudits (§ 9a DSG)
  • Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger technischer und organisatorischer Maßnahmen (§ 9 BDSG sowie Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG)
  • Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Sensibilisierung, Information, Kenntnisnahme) (§ 4 g Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BDSG)

> Leistungen Externer Datenschutzbeauftragter/Datenschutzberater
    im PDF-Format zum Download

 

Für Informationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Wir freuen uns auf einen ersten Kontakt.

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